Die Art.29-Datenschutzgruppe ist der Vorgänger des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Ihren Namen hat sie daher, dass sie gem. Art. 29 der Datenschutz-Richtlinie (DS-RL) eingesetzt wurde. Sie war eine unabhängige Beratungsinstanz für die Europäische Kommission in Datenschutzangelegenheiten und unterstützte die Entwicklung einer harmonisierten Umsetzung von Datenschutzvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten.

Besonders bekannt ist die Art. 29-Datenschutzgruppe für ihre Working Paper (WP), welche sie zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Themen veröffentlichte. Die Working Paper der Art. 29-Datenschutzgruppe können hier abgerufen werden.

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